Hinweise zur automatischen Pfortenbuchführung

VauZettchen32 kann die meisten Einträge im Pfortenbuch automatisch führen, wenn die entsprechenden Funktionen freigeschaltet wurde. Dies betrifft ausschließlich Bewegungen die sich aus Zugang, Abgang, Arrestunterbrechung und Wiederantritt (und das sind wahrscheinlich mehr als 90 % aller Einträge). Alle anderen Anlässe müssen von Hand eingetragen werden.

Grundsätzliches :

Vor der Eintragung in das Pfortenbuch wird überprüft, ob an diesem Tag schon ein entsprechender Eintrag vorliegt. Sollte dies zutreffen, wird angefragt, ob die Funktion durchgeführt werden soll.

Zugang Dauerarrest / Kurzarrest

Eingetragen werden alle Vorgänge bei denen bei Funktionsaufruf noch kein Zugangsdatum eingetragen ist. Dies sind praktisch alle ordnungsgemäßen Vorgänge. Alle Vorgänge bei denen schon ein Zugangsdatum eingetragen ist, müssen von Hand korrigiert werden.

Abgang Dauerarrest / Kurzarrest

Eingetragen werden alle Vorgänge, da ein Abgangsdatum immer schon vorgegeben ist. Achtung : Bei mehrfachem Aufruf der Abgangsfunktion besteht die Gefahr, dass der Vorgang mehrfach eingetragen wird. Dies muss von Hand korrigiert werde.

Zugang Freizeitarrest

Vorgehen bei einer Freizeit
Die Vorgehensweise entspricht Zugang Dauerarrest / Kurzarrest

Vorgehen bei 2 Freizeiten
Ist zu Beginn kein Datum gesetzt und am Ende ein Datum vermerkt, wird dieses Datum eingetragen.
Ist zu Beginn kein Datum gesetzt und am Ende zwei Daten vermerkt, das Datum Zugang1 wird eingetragen.
Ist zu Beginn das erste Datum gesetzt und am Ende zwei Daten vermerkt, wird das Datum Zugang2  verwendet.

Abgang Freizeitarrest

Vorgehen bei einer Freizeit
Die Vorgehensweise entspricht Abgang Dauerarrest / Kurzarrest

Vorgehen bei zwei Freizeiten
Ist nur ein Datum vermerkt, kann die Abgangsfunktion nicht aufgerufen werden, jedoch wird bei Aufruf der Abgangsfunktion nun die Möglichkeit geboten, einen Eintrag ins Pfortenbuch vorzunehmen.
Sind beide Abgangsdaten vermerkt, wird das zweite Abgangsdatum ins Pfortenbuch eingetragen.

Arrestunterbrechung

Vorgehen wie Zugang

Wiederantritt

Vorgehen wie Abgang