Zugang Dauer.- und Kurzarrest

Arrest wird verbüßt in
Angabe der Verbüßungsstelle. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld.
Anstalten mit nur einer Verbüßungsstelle können über
eine Vorgabe eingeben.
| Eintrag im Pfortenbuch wird vorgenommen | |
| Eintrag ins Pfortenbuch wird nicht vorgenommen |
Sollte die Pfortenbuchführung nicht aktiviert sein, hat dieser Schalter keine Funktion
Dient der Eingabe eines Arrestraumes.
Eine Erklärung der Symbole erfolgt hier.
Bitte beachten Sie, dass die Führung des Arrestraumbelegungsnachweises standartgemäß nicht aktiviert ist. Hinweise zur Aktivierung finden Sie hier
Hinweis:
Es ist auch möglich, einen als belegt gekennzeichneten Arrestraum auszuwählen (z.B. für Notgemeinschaften oder weil der Arrestraum noch nicht frei ist, jedoch kurzfristig frei wird)