Erneuter Antritt eines unterbrochenen Arrestes
Mit dieser Funktion kann ein unterbrochener Arrest fortgesetzt werden.

Arrest wird verbüßt in
Angabe der Verbüßungsstelle. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld.
Anstalten mit nur einer Verbüßungsstelle können über
eine Vorgabe eingeben.
| Eintrag im Pfortenbuch wird vorgenommen | |
| Eintrag ins Pfortenbuch wird nicht vorgenommen |
Sollte die Pfortenbuchführung nicht aktiviert sein, hat dieser Schalter keine Funktion
Dient der Eingabe eines Arrestraumes.
Eine Erklärung der Symbole erfolgt hier.
Bitte beachten Sie, dass die Führung des Arrestraumbelegungsnachweises standartgemäß nicht aktiviert ist. Hinweise zur Aktivierung finden Sie hier